Allgemeine_Lieferbedingungen

 

Allgemeine Lieferbedingungen von JB-Tools Präzisionswerkzeuge GmbH
1.Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Lieferbedingungen gelten ausschließlich und sind Grundlage für diesen Vertrag und alle Folgeverträge zwischen uns und dem Besteller. Von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit
2.Vertragsschluss, Lieferung
2.1 Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellten Liefergegenstände zusenden.
2.2 Teillieferungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10% zulässig.
3. Preise
3.1 Es gelten die Listenpreise unserer Lieferanten ab Werk. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu.
3.2 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
3.3 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.4 Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisanpassungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
4. Mindestbestellmenge und Rücksendungen
Die Mindestauftragssumme pro Auftrag beträgt 100 €.
Die Rückgabe von Waren ( Rücksendungen ) sind nur in Abstimmung mit unseren Lieferanten möglich.
Sonderwerkzeuge sind generell von Rücksendungen ausgeschlossen.
Für Rücksendungen können wir einen Bearbeitungsabschlag von 20% auf den Warenwert in Abzug bringen.
5. Versand, Gefahrenübergang
Die Art des Versandes und die Wahl des Transportmittels bleibt uns überlassen. Transportkosten, bei Spezialverpackungen auch die Verpackungskosten, trägt der Besteller. Die Gefahr geht mit Übergabe der Waren an den Spediteur oder sonstigen Transportbeauftragten über.
6. Verzug
6.1 Kommen wir in Verzug und erwächst dem Besteller daraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Gewährt der Besteller uns im Fall des Lieferverzuges – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Ausgenommen sind hier kundenspezifische Lösungen.
6.2 Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer 8 dieser Bedingungen.
7. Gewährleistung
Für Sachmängel leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche vorbehaltlich Ziffer 8 – wie folgt Gewähr:
7.1 Wir werden die Liefergegenstände, die zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges Fehler aufweisen, nach unserer Wahl kostenlos instand setzen oder durch einwandfreie Liefergegenstände ersetzen.
7.2 Der Besteller wird uns festgestellte Mängel unverzüglich nach Feststellung anzeigen.
7.3 Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn – wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
8. Haftung
Für Schäden, die nicht an den Liefergegenständen selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben und bei Mängeln der Liefergegenstände, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Widerverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter den Bedingungen gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach Satz 1 zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes einzufordern.
10. Verjährung
Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
11. Ausfuhrbeschränkung, Datenschutz
Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass die Ausfuhr der von uns gelieferten Gegenstände, Teile und Komponenten – z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes – der Genehmigungspflicht unterliegen können.
11.1 Unsere Geschäftspartner werden die im Rahmen der Geschäftsverbindung anfallenden Daten nicht an unbefugte Dritte weitergeben sowie
diese vor Missbrauch durch nicht berechtigte Personen schützen und verwahren.
12. Erfüllungsort, Gerichtstand und anwendbares Recht
12.1 Erfüllungsort und Gerichtstand ist Stuttgart. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
12.2 Es gilt deutsches Recht.
Hinweis: Daten unserer Kunden werden von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Beziehung erforderlich ist.